Windsurfclub Überlingen e.V.
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alte Clubhaus-Ordnung (Stand 2012)

WSCÜ Windsurfclub Überlingen e.V. Postfach 10 19 23 88649 Überlingen
Bedingungen zur privaten Clubhausnutzung
Das Clubhaus kann ganzjährig für private Veranstaltungen gemietet werden. Nur wenn der Clubablauf
es zulässt, darf das Clubhaus von einer geschlossenen Gesellschaft benutzt werden un d zwar zu
folgenden Bedingungen, nach Absprache mit dem Vorstand / Clubhausbeauftragten
1. Veranstalter
Der Veranstalter muss Mitglied im Windsurfclub Überlingen e.V. sein.
Er muss mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben. Bei Personen unter dem 25-sten
Lebensjahr bedarf es einen Bürgen, eines W SCÜ Mitgliedes.
Es muss sich um eine private Veranstaltung handeln.
Er muss während der gesamten Veranstaltung grundsätzlich anwesend sein.
Er trägt die Verantwortung für einen ruhigen und geordneten Verlauf der Veranstaltung.
2. Benutzungsgebühr und Nutzung der Räume
Die Benutzungsgebühr für den Tag der Veranstaltung beträgt € 80,00.
Die Kaution beträgt € 200,00
Die Beträge sind im Voraus zu entrichten
Die Personenzahl ist auf 40 Personen beschränkt.
Die Nutzung der Räume beginnt am Nutzungstag, frühestens ab 12:00 Uhr und muss für den
folgenden Tag ab 10:00 Uhr dem WSCÜ gereinigt wieder zur Verfügung stehen. Die Abnahme
erfolgt durch den Vorstand.
Räume, die nicht der allgemeinen Nutzung des Clubhauses dienen – insbesondere
Vorstandsbüro und Vereinszelte sind grundsätzlich von dieser Vereinbarung ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist auch die Benutzung des Fernsehers und eines Videorecorder.
Schäden an den mitbenutzten Gegenständen sind von dem Veranstalter, wenn der Schaden von
ihm verursacht wurde, zu ersetzen.
3. Besondere Obliegenheiten
Die Fenster zum Nußbach sind immer geschlossen zu halten.
Das Grundstück darf nicht mit PKW`s befahren werden.
Lärmbelästigungen sind auszuschließen.
Die Hausordnung liegt aus und muss beachtet werden.
Für den Tag der Feier, wird ein Schlüssel ausgehändigt, um Zugang zur Spülmaschine zu
haben.
Während der Veranstaltung bleibt das Clubhaus und das Gelände uneingeschränkt für alle
Mitglieder offen.
Feiern von Kleingruppen, wie z.B. spontane Grillfeste, max. 2 Biertische / Gruppe, müssen
nicht genehmigt werden. Hier gilt: kein kumulieren, d.h. Ehemann feiert ein Fest zusätzlich feiert
die Ehefrau auch noch ein Fest und schon ist das Gelände voll.
Der WSCÜ übernimmt weder für Personen - noch für Sachschäden die Haftung
Überlingen, den 13.03.2012
Der Vorstand

 
 
 
 
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