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Hygienekonzept WSCÜ gemäß Corona-VO des Landes Baden-Württemberg        


Der WSCÜ ist ein privater und gemeinnütziger Sportverein, der auf der Eigenverantwortung aller Mitglieder aufbaut. Deshalb erwartet der Vorstand von seinen Mitgliedern, dass bei Nutzung des Clubgeländes und der Einrichtungen allen Corona- Verordnungen und deren Regelungen eigenverantwortlich Rechnung getragen wird.

 

Primär sind sportliche Aktivitäten erlaubt, dem Wassersport dient räumlich der rechte Strandteil und die vordere Wiese rechts von der Treppe zum Strand. Dieser Teil ist hierfür frei zu halten.

 

Unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln ist der Zutritt zum Gelände für alle Mitglieder möglich. Jede Familie, jede Einzelperson beachtet die allgemein gültigen Regeln für den öffentlichen Raum. Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder die Abstandsregeln einhalten.

 

Das Clubhaus ist geschlossen, der Zugang zu den Toiletten ist derzeit nicht möglich.

 

Größere Versammlungen sind nach wie vor nicht möglich, sh. Corona Verordnung Baden- Württemberg. 

 

Zur Erinnerung die allgemeinen Regeln:

 

- 1,5 Meter Abstand, auch im Wasser, sonst Mund-Nasen-Schutz tragen

 

- Hände öfters gründlich waschen

 

- Gründliche Reinigung oder Desinfektion der berührten Gegenstände

 

- Warteschlagen und Menschenansammlungen sind zu vermeiden 

Der Vorstand behält sich Kontrollen der Einhaltung der Corona Verordnungen vor und kann ordnend eingreifen, wenn diese nicht berücksichtigt werden. 

Der Vorstand, 16.12.20

 
 
 
 
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